Nahwärme Bürgernetz Deisenhausen - Regenerative Heizlösungen

Bürger–Nahwärmenetz für Deisenhausen

 

Jetzt oder nie! – Entscheide und sei dabei!

 

 

Update (Stand 07/2026):

 

Liebe Interessenten/Interessentinnen der Nahwärme in Deisenhausen,

 

der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) überarbeitet. Die für uns, als Anschlussnehmer, wichtige Förderung für den Heizungsaustausch bleibt erhalten und startet am 21.07.2026 sozial ausgewogener, effizienter und zielgerichteter.

 

Für Anschlüsse an einem Nahwärmenetz gilt weiterhin die KfW-Förderung Nr. 458 mit den Bausteinen Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus. Anpassungen gibt es bei den Fördersätzen und -beträgen, die teilweise sogar Verbesserungen mit sich bringen. Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

 

Was wird gefördert?

Der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz. 

(Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Förderung-Haizungsaustausch wurden nicht verändert, d.h. der Austausch der in die Jahre gekommenen Öl- oder Gasheizungen wird weiterhin gefördert.) 

 

Grundförderung:

30 % der max. förderfähigen Kosten

(der Fördersatz von 30 % wurde unverändert übernommen)

 

Einkommensbonus:

40 % der max. förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis zu 30'000 EUR

30 % der max. förderfähigen Kosten, bei einem zvE zwischen 30'000 EUR und 40'000 EUR

10 % der max. förderfähigen Kosten, bei einem zvE zwischen 40'000 EUR und 50'000 EUR

 

Familienzuschlag: Lebt zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zvE der Familie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert d.h., die Beträge des zvE erhöhen sich jeweils um 10'000 EUR

(Bisher: 30 % bei einem zvE von 30'000 EUR, Kinder wurden bisher nicht berücksichtigt).

 

Klimageschwindigkeitsbonus:

16 % der max. förderfähigen Kosten,

alle sechs Monate wird dieser Satz um weitere 4 % abgesenkt, 

ab Mitte 2028 entfällt dieser Bonus dann komplett 

(Bisher: 20 % bis Ende 2028)

 

Weitere Eckdaten des KfW-Zuschuss, Nr. 458:

max. förderfähige Ausgaben: 28'000 EUR (bisher max. 30'000 EUR)

Dieser Betrag wird alle sechs Monate um 750 EUR gesenkt, Ende 2030 liegen die max. förderfähigen Kosten dann bei 22'000 EUR   

 

max. Förderung: 80 % der förderfähigen Ausgaben (bisher max. 70 %)

 

Anmerkung: Die vorstehenden Auszüge geben die wichtigsten Eckdaten der Heizungsförderung für Privatpersonen, 

KfW-Zuschuss Nr. 458, wieder und basieren, o. Gewähr, auf Informationen, die seit gestern auf der Homepage des Bundesministeriums, BMWE, eingestellt sind. Ob die Förderung für Sie persönlich zutrifft, müssen Sie mit Ihrem Energieberater abklären.  

 

Unsere nächsten Schritte:

 

Gründung einer Gesellschaft: Die Gespräche mit dem Genossenschaftsverband sind, zu unserem Bedauern, etwas langwierig. Wir sind aber guter Dinge, dass wir bis Mitte Juli, in einem persönlichen Gespräch, mit einer Vertreterin des Genossenschaftsverbands die Vorgespräche abschließen, um die Gründung der Genossenschaft endlich angehen zu können. 

 

Einbindung der Biogasanlage: Die Einbindung der BGA Mayer wurde von Enerpipe geprüft und stellt eine gute Alternative zur Wärmeerzeugung mit Hackschnitzel dar. Sofern wir in diese Gespräche für beide Seiten einvernehmlich zum Abschluss bringen, könnten wir 75 % unseres aus der Abwärme der BGA beziehen. Dies bedeutet, in unserer Heizzentrale können wir einen deutlich kleineren Heizkessel installieren und der Einkauf an Hackschnitzel würde sich auf ein Viertel der reduzieren.   

 

Voraussetzung zur Stellung des Förderantrags-Heizungstausch: Nach Gründung Nahwärme-Gesellschaft können Sie als Anschlussnehmer, in Zusammenarbeit mit dem Energieberater, den KfW-Antrag stellen. Dies würde Ihnen die aktuelle Höhe der KfW-Zuschüsse sichern, auch wenn die Heizung, durch den Baufortschritt bedingt, nicht sofort ausgetauscht wird. 

 

Bundesförderung Nahwärmenetz und Heizzentrale: Die Bundesförderung für den Bau von effizienten Wärmenetzen (BEW) ist von den am 09.07.2026, beschlossenen Änderungen der Gebäudeförderung (BEG) nicht betroffen. Das heißt, unsere aktuelle Kostenkalkulation (Anschlussbeitrag 15'000 EUR und Wärmepries mit 600 Grundbeitrag sowie 15 ct/kW) bleibt unverändert. 

 

Haben sie Fragen bzw. haben wir ihr Interesse an einem Anschluss am Nahwärmenetz geweckt?

 

Treten Sie mit uns in Kontakt

 

Da wir aktuell noch die Planungsphase läuft prüfen wir die Anschlussmöglichkeit Ihrer Liegenschaft gerne. 

 

Aktueller Stand (23.04.2026)  der Ortsstraßen die vom Nahwärmenetz versorgt werden:

 

Hochstraße - Ahornweg - Buchenweg - Hinterer Berg - Bleicher Straße - Eichenweg -

Erlenweg - Raiffeisenstraße - Vorderer Berg - Am Dorfplatz  - Vöhlinstraße - Schloßhofstraße - 

Am Wasserberg - Plättlingsweg -Am Lettenberg - Am Griesberg - Nattenhauser Straße  - Flurstraße -

Am Grund  - Birkenweg - Am Wiesengrund - Bgm.-Schmid-Straße - Fliederweg - Ungelterweg - 

Krumbacher Straße

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Mitglieder der Projektgruppe

Bürger-Nahwärme für Deisenhausen
 

 

 

Information & Anmeldung

Projektgruppe – Bürger-Nahwärmenetz für Deisenhausen – 

Killian Nils              0173 785 10 47

Langbauer Bernd    0170 544 89 44

Mayer Bernhard      0152 53 20 01 66

Schulz Bernhard     0151 57 76 10 60

Weiß Norbert          ☎ 0151 56 09 46 09

 


 

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